Ja, als Deutscher kannst du ganz legal eine Firma in der Slowakei gründen,
z. B. eine S.R.O. (entspricht einer GmbH). Es ist sogar ein gängiger Weg für steueroptimierte Betriebsstrukturen, besonders in Branchen wie Hotellerie, Dienstleistungen und E-Commerce.
Gründungsschritte:
Namensprüfung und Reservierung beim Handelsregister
Erstellung und notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags
Einzahlung des Stammkapitals auf slowakisches Bankkonto
Eintragung ins Handelsregister (OR SR)
Zuweisung der Steuernummer (DIČ) und optional UID (USt-ID)
Auswahl eines slowakischen Buchhalters (Pflicht)
Alle Dokumente müssen in slowakischer Sprache eingereicht werden
Gründungsdauer: i. d. R. 7–14 Werktage
Laufende Buchführung und Jahresabschlüsse gesetzlich vorgeschrieben
z. B. eine S.R.O. (entspricht einer GmbH). Es ist sogar ein gängiger Weg für steueroptimierte Betriebsstrukturen, besonders in Branchen wie Hotellerie, Dienstleistungen und E-Commerce.
Checkliste: S.R.O.-Gründung in der Slowakei
Für deutsche Unternehmer (Stand: Juli 2025)
Voraussetzungen:
Mindestens 1 Gesellschafter (auch ohne Wohnsitz in der Slowakei)
Mindestens 1 Geschäftsführer (deutsche Staatsbürger zulässig)
Stammkapital: mindestens 5.000 €
Slowakische Geschäftsadresse erforderlich (z. B. via Büroservice)
Notwendige Unterlagen:
Gesellschaftsvertrag (auf Slowakisch)
Nachweis über Einzahlung des Stammkapitals
Ausweiskopie(n) aller Gesellschafter
Unbedenklichkeitsnachweis (Führungszeugnis oder Selbstversicherung)
Vollmacht (wenn Gründung über Agentur oder Anwalt erfolgt)
Gründungsschritte:
Namensprüfung und Reservierung beim Handelsregister
Erstellung und notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags
Einzahlung des Stammkapitals auf slowakisches Bankkonto
Eintragung ins Handelsregister (OR SR)
Zuweisung der Steuernummer (DIČ) und optional UID (USt-ID)
Auswahl eines slowakischen Buchhalters (Pflicht)
Hinweise:
Ein persönlicher Besuch ist nicht zwingend erforderlich (Gründung per Vollmacht möglich)Alle Dokumente müssen in slowakischer Sprache eingereicht werden
Gründungsdauer: i. d. R. 7–14 Werktage
Laufende Buchführung und Jahresabschlüsse gesetzlich vorgeschrieben
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.
Für eine persönliche Begleitung: www.5klick.com
Für eine persönliche Begleitung: www.5klick.com